Hallo liebe Judokas🥋,
wir haben endlich tolle Neuigkeiten für euch!
Ab Freitag, den 20.08.2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. Diese ermöglicht weitestgehend das Training für viele Judokas.
Was gibt es zu beachten?
Ab Freitag gelten für den (Kontakt-) Sport in den Innenräumen die 3-G Regeln.
Es muss also einer der Voraussetzung erfüllt sein, damit man am Training teilnehmen kann:
1. (vollständig) geimpft
2. Getestet (nicht älter als 48 Stunden)
3. Oder Genesen
❌ Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind generell getesteten gleichgestellt. (Aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen). Bringt hierzu bitte den Schülerausweis mit!
Ab morgen gilt dies auch direkt für unsere Trainings. Wir starten ab morgen endlich wieder mit unseren ,,gewohnten“ Trainings ab 17:30 Uhr Kinder/Jugend
Und ab 19:30 Uhr mit den Erwachsenen 💪🏻.
Die genauen Trainingszeiten (und den Ort) findet ihr auf unserer Website.
Bitte bringt zum Training die entsprechenden Nachweise mit und zeigt es den Trainern vor 🙂.
Wir freuen uns auf euch!
Neueste Kommentare